Wir bilden Brandschutzhelfer*innen aus

Unsere Fachkraft Robert Hillebrand (Stadtbrandinspektor, Brandschutztechniker) verzahnt Theorie und Praxis mit jahrelanger Erfahrung und bietet Ihnen fundierte Schulungen

Theorie
nachvollziehbar, kreativ und alles andere als langweilig 

Praxis
u.a. im 3D-Raum mit Virtual Reality neue und kreative Wege des Lernens 

individualisiert
Sie brauchen für Ihre besondere Lösungen? Sprechen Sie uns an

Folgende Inhalte werden vermittelt:

Theorie

1. Grundzüge des Brandschutzes
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
4. Gefahren durch Brände
5. Verhalten im Brandfall

Praxis

• Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

• Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)

• realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte (VR- Simulation im 3D Raum) und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen

• Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

• betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)

• Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Notwendigkeit

Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergeben sich gem. "DGUV Information 205-023" aus folgenden Rechtsgrundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“


Unfallverhütungsvorschrift:
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):

ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“